Beispiele für solche Projekte sind Schüleraustausche, Machbarkeitsstudien oder Konferenzen. Jedes beantragte Projekt muss dazu beitragen, die Barrierewirkung der Grenze zu verringern.
Es wird unterschieden zwischen Mini-Projekten mit einer Pauschalförderung in Höhe von 750 Euro und kleinen Projekten mit einem Zuschussbetrag bis maximal 25.000 Euro (bei maximalen Gesamtkosten von 50.000 €, also einer Förderhöhe von 50 %). Der Pauschalförderung ist speziell für eintägige Veranstaltungen gedacht. Je kleiner Ihr Projekt ist, je einfacher können Sie einen Antrag stellen.
Weitere Informationen zum Kleinprojektefonds finden Sie hier. Projektanträge im Rahmen des Kleinprojektefonds können über ein Online Tool eingereicht werden. Die Antragstellung verläuft über dieses Portal.
Alle Infos und Hinweise zu den Anträgen für Projekte mit einer maximalen Förderung von 25.000 Euro finden Sie auch auf der Webseite deutschland-nederland.eu.
Der Kleinprojektefonds wird im Rahmen des Interreg VI-Programms Deutschland-Nederland umgesetzt und mit 11,6 Millionen Euro von der Europäischen Union, dem niederländischen Ministerie van Economische Zaken (EZK), dem MWIKE NRW und dem MB Niedersachsen sowie den Provinzen Groningen, Fryslân, Drenthe, Flevoland, Overijssel, Gelderland, Noord-Brabant und Limburg kofinanziert.