Neue grenzübergreifende Projekte gesucht – People-to-People im Fokus

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Grenzübergreifende Zusammenarbeit lebt von Begegnung, Austausch und gemeinsamen Ideen.

Im Kleinprojektefonds (KPF) der Ems Dollart Region (EDR) stehen Fördermittel für Projekte im deutsch-niederländischen Grenzgebiet zur Verfügung – insbesondere im Maßnahmenbereich People-to-People. 

People-to-People: Begegnungen schaffen – Region stärken 

Im Maßnahmenbereich People-to-People werden grenzübergreifende Projekte gefördert, die den direkten Austausch zwischen Bürger*innen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, nachhaltige Kontakte aufzubauen, gegenseitiges Verständnis zu fördern und die Zusammenarbeit in der Region langfristig zu stärken.

Gefördert werden vielfältige grenzübergreifende Projekte – zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Geschichte und Tourismus. Ebenso willkommen sind Initiativen, die neue Netzwerke aufbauen, bestehende Kooperationen vertiefen oder langfristige Kontakte zwischen Organisationen und Bürger*innen stärken.

Auch klassische Vereinsprojekte lassen sich hervorragend umsetzen: grenzübergreifende Sportturniere, gemeinsame musikalische Auftritte oder Theateraufführungen, thematische Informationsveranstaltungen oder andere kreative Begegnungsformate. Kurz gesagt: Projekte, die das Miteinander stärken und die Grenze im Alltag ein Stück kleiner machen.

Aktuell stehen in diesem Maßnahmenbereich noch umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Insbesondere größere, mindestens mehrwöchige Vorhaben mit einem Fördervolumen von bis zu 25.000 € (bei maximalen Projektkosten von 50.000 €) sind ausdrücklich willkommen.

Wer kann einen Antrag stellen? 

Projektanträge können jederzeit von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürlichen Personen, die für die Veranlassung als auch die Durchführung eines Projektes zuständig sind, gestellt werden.

Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit mindestens einem Partner aus dem jeweiligen Nachbarland im deutsch-niederländischen Grenzgebiet.

Beide Fördermöglichkeiten im Überblick 

Je nach Umfang und Zielsetzung Ihres Vorhabens stehen Ihnen im Kleinprojektefonds zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

Pauschalförderung von 750 €

Für kleinere, eintägige grenzübergreifende Begegnungen oder Veranstaltungen können Sie eine Pauschalförderung in Höhe von 750 € beantragen. Ideal für unkomplizierte Austauschformate mit überschaubarem organisatorischem Aufwand.

Größere Projekte: Förderung von bis zu 25.000 €

Für umfangreichere grenzübergreifende Vorhaben steht eine Förderung von bis zu 25.000 € EU-Mitteln zur Verfügung (maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten, bei maximalen Gesamtkosten von 50.000 €). Diese Variante eignet sich besonders für nachhaltige, strategisch angelegte Kooperationen mit größerer Reichweite.

Detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und Fristen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Kleinprojektefonds.

 
Auch Education, Health und Governance möglich 

Neben People-to-People stehen im Kleinprojektefonds auch Mittel in den folgenden drei Maßnahmenbereichen zur Verfügung:

  • Education: Schulaustausche, Zusammenarbeit von Hochschulen und Universitäten, …
  • Health: Gesundheitsversorgung und Prävention, Tiergesundheit, …
  • Governance: Verwaltungszusammenarbeit und institutionelle Kooperation, Kooperationen von Polizei, Feuerwehr & Katastrophenschutz, …

Auch in diesen Bereichen sind neue Projektideen willkommen.

Von der Idee zur Förderung 

Sie haben eine Idee für ein grenzübergreifendes Projekt, sind sich aber unsicher, ob diese förderfähig ist?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten unverbindlich, unterstützen bei der Konkretisierung Ihrer Projektidee und begleiten Sie durch das Antragsverfahren.

Lassen Sie uns gemeinsam die deutsch-niederländische Zusammenarbeit weiter stärken – durch Projekte, die Menschen verbinden.

Der Kleinprojektefonds wird im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland-Nederland umgesetzt und mit 11,6 Millionen Euro von der Europäischen Union, dem niederländischen Ministerie van Economische Zaken (EZ), dem MWIKE NRW und der Niedersächsischen Staatskanzlei sowie den Provinzen Groningen, Fryslân, Drenthe, Flevoland, Overijssel, Gelderland, Noord-Brabant und Limburg kofinanziert.

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