Grenzgänger und Home-Office
Seit der Pandemie ist das Home-Office aus unserer Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Doch während ArbeitnehmerInnen, die auch in dem Land wohnen, in dem sie arbeiten, keine steuerlichen Einbußen zu befürchten haben, ist es bei Grenzgänger*innen anders: Die Doppelbesteuerung greift nämlich bereits, wenn der oder die Grenzgänger*in nur 30 Minuten am Tag von zuhause aus arbeitet. Dies gilt dann bereits als „Home-Office-Tag“.
Die Konsequenz?
Grenzgänger*innen werden in mehrerlei Hinsicht benachteiligt; sei es durch einen unflexibleren Arbeitsalltag oder durch eine komplexe und unüberschaubare Besteuerungssituation.
„Ein No-Go!“, sagen die Euregios entlang der deutsch-niederländischen Grenze, und setzen sich seit dem Ende der Pandemie und den damals geltenden Abkommen für geregelte und dem Arbeitsalltag angepasste Steuerabkommen zwischen den verschiedenen Ländern ihrer Gebiete ein.
Die neue Regelung zwischen den Niederlanden und Deutschland: Fortschritt?
Die Antwort auf diese Frage ist zwiegespalten: Auf einer Seite darf man „ja“ sagen, denn die Länder bekunden mit dieser Abmachung wenigstens den Willen die Situation anzugehen. So werden bis zu 34 Home-Office-Tage pro Jahr möglich, ohne dass darüber statt im Arbeitsland im Wohnland Steuern abzuführen sind.
Auf der anderen Seite, ist klar, dass 34 Tage im Jahr weitestgehend unzureichend sind.
Karin Eden (Foto unten), Koordinatorin des GrenzInfoPunktes der Ems Dollart Region (EDR) stellt hierzu fest: „Wir freuen uns, dass ein erster Schritt in die richtige Richtung erfolgt und die besonderen Interessen von Bürgern aus der Grenzregion berücksichtigt werden. Wir werden uns gemeinsam mit den anderen Euregios entlang der deutsch-niederländischen Grenze jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass beispielsweise für einen Arbeitnehmer in Leer, der für ein Unternehmen in Groningen aus dem Home-Office arbeitet, die gleichen Bedingungen gelten, als wäre er für ein Unternehmen in Oldenburg tätig.“
Der GrenzInfoPunkt der Ems Dollart Region (GIP EDR) bietet regelmäßig Sprechtage für Grenzpendler, Unternehmer und Arbeitgeber an, bei denen sie Informationen zu Steuern, Renten und Sozialversicherungen erhalten können. Darüber hinaus steht der GIP EDR regelmäßig für kostenlose Informationen und Beratungen für alle Menschen zur Verfügung, die im Nachbarland leben, arbeiten, studieren, unternehmerisch tätig sein wollen oder Rente beziehen. Weitere Informationen: www.grenzinfo.eu/edr
